3. Monitoring
Erfolge zeigen
Im dritten Schritt ist es wichtig, die Umsetzung der Maßnahmen gegen Entwaldung systematisch zu erfassen und die Ergebnisse und Erfolge regelmäßig zu berichten.
Informationen und Hinweise dazu finden sich auf dieser Seite.
Inhalt
Monitoring
Wenn Unternehmen die umfangreichen Schritte der Risikoanalyse und -behebung erfolgreich angegangen sind, können sie zum stetigen Monitoring übergehen. Die Gestaltung von entwaldungsfreien Lieferketten ist selten ein Prozess, der nach Etablierung abgehakt werden kann. Eine kontinuierliche Überprüfung des Fortschritts ist nötig. Um dessen Glaubwürdigkeit zu erhöhen, macht es Sinn, diesen verifizieren zu lassen, bestenfalls durch unabhängige Dritte.
Möglicherweise stellt sich dabei heraus, dass die gesetzten Ziele nachgesteuert werden sollten. Für die Überprüfung des Entwaldungsrisikos ist eine regelmäßige Überwachung der festgesetzten, gut definierten und zeitlich gebundenen Ziele zur Entwaldungsfreiheit notwendig.
Technische Tools zur Überwachung des Entwaldungsrisikos mittels Fernerkundung wurden auf der Seite → Risikoanalyse vorgestellt. Für das stetige Monitoring besteht u.a. die Möglichkeit, automatische Entwaldungs- oder Feuerwarnungen, sogenannte Alerts, für bestimmte Gebiete einzustellen. Dies ist bei Tools wie → Global Forest Watch, → Global Forest Watch Pro, → Global Risk Assessment Service (GRAS) und → Forest Monitoring, möglich. So können angrenzende Gebiete bekannter Produktionsorte (auch großzügig) aus der Ferne überwacht werden und potentielle oder neue Risiken schnell überprüft werden.
§ EUDR - Monitoring
Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflicht mindestens jährlich überprüfen. Eine frühere Aktualisierung ist nötig, wenn sich entweder Entwicklungen ergeben haben (z.B. neue Produktionsflächen hinzugekommen sind oder neue Umstände das Risiko beeinflussen) oder begründete Bedenken hinsichtlich EUDR-Konformität bekannt wurden.
Das bedeutet, dass alle erhaltenen Informationen gemäß Art. 9, die Dokumente, die eine Risikoanalyse gemäß Art. 10 nachweisen und die möglicherweise durchgeführten Risikominderungsmaßnahmen gemäß Art. 11, regelmäßig überprüft werden müssen.
Die Aufzeichnungen über die Aktualisierungen müssen, wie alle Dokumente,, fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der → EUDR-Seite.
Formen der Überprüfung
Nicht nur standardsetzende Organisationen nutzen Audits, um die Einhaltung ihrer Anforderungen durch die von ihnen zertifizierten Unternehmen sicherzustellen (→ Risikoanalyse - Zertifizierungen). Unterschieden wird dabei nach drei Kategorien:
- Interne Audits (First Party): Werden unternehmensintern durchgeführt
- Lieferantenaudit (Second Party): Werden bei den eigenen Lieferanten durchgeführt
- Externes Audit (Third Party): Werden von unabhängigen Organisationen durchgeführt
Orientierung können ebenfalls die Vorgaben sog. Compliance Audits geben, welche die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben oder anderen Richtlinien (auch der eigenen, wie zum Beispiel der selbst entwickelten Null-Entwaldungsstrategie) in einem Unternehmen überprüfen. Bei dieser Form der Auditierung sind es in der Regel entweder First oder Third Party Audits, die durchgeführt werden. Der Umfang der Überprüfung ist je nach festgestelltem Risiko und Position in der Lieferkette zu unterscheiden.
Folgende Fragen sollten sich Unternehmen bei der Entscheidung zwischen First und Third Party Audit stellen:
- Welches Fachwissen (Art und Umfang) benötigt der/die Prüfende zur Beurteilung des Entwaldungsrisikos?
- Verfügt das Unternehmen in der Produktionsregion über geeignete Fachkräfte?
- Für Unternehmen, bei denen regelmäßig umfassende Prüfungen anfallen: Wie sind Kosten, Machbarkeit und Leistungsfähigkeit einzuschätzen?
- Wie groß muss die Kontrolle des Unternehmens über die Prozesse und Ergebnisse sein?
- Wie glaubwürdig sind die Ergebnisse?
- Gab es in der Vergangenheit begründete Bedenken oder Hinweise hinsichtlich Verstöße?
- Gibt es Hinweise bezüglich Dokumentenfälschung oder Korruption?
Klar ist: Beide Auditformen haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile, sodass sich für viele Unternehmen die Kombination aus beiden bewährt hat. Um zu einem aussagekräftigen Audit-Ergebnis zu kommen, sollten u.a. folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Sorgfältige Vorbereitung des/der Prüfenden
- Unabhängigkeit des/der Prüfenden gegenüber der Geschäftsführung
- Unangekündigte Überprüfungen
§ EUDR - Kontrollen
Die Verpflichtung zur Kontrolle der Sorgfaltspflichterklärung und beigefügter Dokumente durch die zuständige Behörde des jeweiligen EU-Landes wird in Art. 16 der EUDR geregelt. Die Kontrollen vor Zollfreigabe folgen einem risikobasierten Ansatz: Stammt die Ware aus Hochrisikoländern werden sowohl 9 % der Wirtschaftsbeteiligten als auch 9 % der relevanten Erzeugnisse (der Prozentsatz wird entsprechend der Vorjahresmengen berechnet) kontrolliert. Bei Ware aus Standard- und Niedrigrisikoländern reduziert sich die Kontrolle auf 3 bzw. 1 % der Wirtschaftsbeteiligten.
Zusätzliche Kontrollen finden ebenfalls im Falle begründeter Bedenken bzw. einschlägiger Informationen einer Nichtkonformität statt. Sie finden unangekündigt statt, außer eine Ankündigung ist für eine wirksame Kontrolle erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der → EUDR-Seite.
Empfehlung
Unternehmen, die die regelmäßige Überprüfung ihres Entwaldungsrisikos, von Gegenmaßnahmen und Zielsetzungen objektiv und glaubwürdig durchführen wollen, nutzen ein externes (Third Party) Audit. Am besten ergänzen sie dies durch ein internes (und ggf. Lieferanten-) Audit. Auf diese Weise sichert sich das Unternehmen gegen Risiken mehrfach ab und schafft zudem ein hohes Maß an Transparenz und Glaubwürdigkeit gegenüber Kundschaft und Geschäftspartner.
Beschwerdemechanismen
Durch verschiedene Methoden können Unternehmen Informationen und Hinweise zu möglichen Entwaldungsrisiken oder zur Verletzung von anderen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten erhalten. Ein Frühwarnsystem zu möglichen Risiken und der Zugang zu Abhilfemaßnahmen ist durch einen wirksamen Beschwerdemechanismus möglich. Dieser kann direkt auf Unternehmensebene etabliert oder auch durch Zertifizierungen, Regierungen oder internationale Organisationen eingerichtet werden.
In Bezug auf Beschwerdemechanismen, insbesondere im Zusammenhang mit Entwaldung, ist zu beachten, dass sie in ihrer Wirksamkeit und Zugänglichkeit sehr unterschiedlich sein können. Viele Menschen, die von den negativen ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Folgen von Entwaldung betroffen sind, haben möglicherweise keinen Zugang zu diesen Mechanismen.
§ EUDR - Beschwerdeverfahren
Die EUDR macht keine konkreten Vorschriften zu Beschwerdeverfahren und wem diese zugänglich gemacht werden müssen.
In den entsprechenden Anforderungen wird mehrfach betont, dass Marktteilnehmer und Händler (inkl. KMU) bei Hinweisen auf mögliche Verstöße gegen die Verordnung diese sowohl an die zuständige Behörde des Mitgliedstaates als auch an die Händler, an die sie die betreffende Ware verkauft haben, unverzüglich melden müssen. Unternehmen können diese Hinweise bspw. über Beschwerdemechanismen erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der → EUDR-Seite.
Berichterstattung
Das Monitoring und die Berichterstattung sind eine Chance, Erfolge nachzuweisen, nicht nur für den Gesetzgeber, sondern auch für Kundschaft, für Geschäftspartner sowie für die allgemeine Öffentlichkeit. Ein Unternehmen, das sich Nachhaltigkeitsziele steckt, umsetzt und darüber berichtet, fällt positiv auf und gewinnt als Geschäftspartner wie auch als Arbeitgeber an Wettbewerbsfähigkeit. Wer sich schon früh mit dem Spezialthema entwaldungsfreie Beschaffung auseinandersetzt und erste Erfolge belegen kann, hebt sich positiv von der Konkurrenz ab.
Bewertung der Berichterstattung
Hierbei sind besonders Kriterien zu Bewertung der Berichterstattung notwendig:
- Form
- Häufigkeit
- Zugänglichkeit
- Angemessene Informationen, je nach Auswirkungen
Formen der Berichterstattung
Bei der Berichterstattung lassen sich generell unterschiedliche Formen festhalten:
- Öffentliche und formelle Berichtserstattung
- Persönliche Treffen
- Online-Dialoge
- Konsultationen mit betroffenen Akteuren
§ EUDR - Berichtspflichten
In der EUDR sind in Art. 12 die Regeln für die Erstellung und Pflege der Berichterstattung festgelegt.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Die Sorgfaltspflicht muss mindestens einmal im Jahr überprüft werden
- Alle Marktteilnehmer, die keine KMU sind, müssen jährlich öffentlich zu den Maßnahmen zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflicht berichten
- Berichte müssen folgende Informationen enthalten:
- Die gesammelten Daten des Sorgfaltspflichtenprozesses
- Die Ergebnisse der Risikoprüfung
- Verfahren zur Konsultation der indigenen Völker, der örtlichen Gemeinschaften und anderer Inhaber von Gewohnheitsrechten oder der jeweiligen Organisationen der Zivilgesellschaft, die im Erzeugungsgebiet der betreffenden Rohstoffe und Produkte ansässig sind
- Marktteilnehmer müssen alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht mindestens fünf Jahre lang aufbewahren.
Weitere Informationen finden Sie auf der → EUDR-Seite.
Berichterstattungsplattformen
Es gibt bestehende Plattformen und Standards, die eine umfassende und glaubwürdige Berichterstattung ermöglichen. Im Folgenden werden einige Beispiele genannt. Sie entsprechen den Definitionen und Prozessen des Accountability Frameworks:
- ⇒ CDP Forest
Bietet eine Reportingstruktur für Unternehmen zu den Themen Entwaldungsrisiken, Auswirkungen und Minderungsmaßnahmen. Unternehmen müssen zu ihren Richtlinien, Praktiken und Leistungen im Zusammenhang mit Entwaldung berichten. Dies ist ein Teilprojekt von CDP, die ein globales Offenlegungssystem zum Management von Umweltauswirkungen für Unternehmen, Städte, Staaten und Regionen betreiben. - ⇒ No Deforestation, No Peat and No Exploitation - Implementation Reporting Framework (NDPE-IRF)
Ein Tool zur einheitlichen Abfrage von Fortschritten entlang der Lieferkette hinsichtlich NDPE-Verpflichtungen. Das Reportingtool existiert momentan nur für den Palmölsektor. Für das Tool füllen Palmölraffinerien einen detaillierten Fragebogen zu allen Mühlen aus, von denen den Rohstoff beziehen. Es werden soziale und ökologische Kriterien untersucht und Profile für die einzelnen Mühlen erstellt. - ⇒ UN Guiding Principles Reporting Framework
Ein Leitfaden für Unternehmen zur Berichterstattung über die Einhaltung von Menschenrechten. Er enthält Leitfragen, die Unternehmen darin unterstützen, Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten zu erkennen und über getroffene Gegenmaßnahmen zu berichten. - ⇒ Global Reporting Initiative (GRI)
GRI ist eine internationale Organisation, die Richtlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen erstellt.
Zwischenfazit 3/3
Wenn Sie alle Themen auf dieser Seite bearbeitet haben, sollte dies der Zwischenstand Ihres Unternehmens sein:
-
Sie messen den Fortschritt der Zielerreichung regelmäßig und lassen sich bestenfalls durch unabhängige Dritte verifizieren.
-
Sie bieten Betroffenen und Dritten die Möglichkeit, Bedenken bzw. Beschwerden hinsichtlich Entwaldung oder Illegalität einzureichen.
-
Sie nutzen bei Bedarf online verfügbare Fernerkundungs- oder Rückverfolgungstools für das Monitoring der Produktionsflächen und für die Erfolgskontrolle durchgeführter Maßnahmen.
-
Ihren Fortschritt machen Sie transparent: Die Ergebnisse werden regelmäßig, zum Beispiel als Teil des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts, veröffentlicht.